Praxisbewilligung für Psychotherapie vom Gesundheitsamt Kanton Glarus Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin gem. Art. 6 der Psychologieberufe-Verordnung

  • Krankenkassenanerkannt bei Zusatzversicherung: auf Liste der santésuisse.
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welchen Anteil diese übernehmen würde. Die verschiedenen Kassen haben unterschiedliche Modelle. Auf folgendem Link finden Sie eine aktuelle Liste:

https://www.psychologie.ch/sites/default/files/media-files/2020-11/krankenkassenliste_asp_fsp_2020_de.pdf

 

 

Tarife:

  • eine Therapiesitzung à 60 Min. beträgt sFr. 150.- inkl. Vor- und Nachbereitung.
  • bei Paar- oder Familiengesprächen beträgt der Stundenansatz sFr. 180.- inkl. Vor- und Nachbereitung.
  • bei telefonischen Beratungen verrechne ich pro 15 Minuten sFr. 40.- inkl. Vor- und Nachbereitung.
  • Für Leistung in Abwesenheit, Berichte/ IV-Anträge oder andere schriftlichen Berichte verrechne ich sFr. 80.- /h